1. Geltungsbereich und rechtliche Grundlagen
Die vorliegenden Richtlinien gelten für sämtliche Gäste und Spieler des Grand Casino Baden, sowohl im stationären Casino Baden (Kanton Aargau) als auch im Online-Casino casinobadenswitzerland.com. Das Grand Casino Baden unterliegt dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), der Geldspielverordnung sowie den Bestimmungen zur Geldwäschereibekämpfung und Terrorismusfinanzierung. Die Aufsicht erfolgt durch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK).
Es bestehen Pflichten zur Identifikation von Kundinnen und Kunden, zur Abklärung wirtschaftlicher Hintergründe von Transaktionen sowie zur Meldung verdächtiger Sachverhalte an die zuständigen Behörden. Ziel ist die Verhinderung von Geldwäscherei, Betrug und der Finanzierung illegaler Aktivitäten.
2. Identifikation und Kundenprüfung (KYC)
2.1 Zutritt und Ausweispflicht
Der Zutritt zu den Spielsälen des Grand Casino Baden ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Jede Person muss einen gültigen amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Reisepass oder gleichwertiges Dokument) beim Eintritt vorlegen. Ohne gültigen Ausweis wird der Zutritt verweigert.
Erhobene Personendaten bei jedem Besuch:
– Name und Vorname
– Geburtsdatum
– Geschlecht
– Staatsangehörigkeit
– Wohnadresse
– Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
– Angaben aus dem Ausweisdokument
Diese Daten werden elektronisch gespeichert und mindestens für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.
2.2 Registrierung im Online-Casino casinobadenswitzerland.com
Für die Nutzung des Online-Casinos casinobadenswitzerland.com ist eine vollständige Registrierung erforderlich. Die Identität ist durch ein gültiges Ausweisdokument nachzuweisen. Die Echtheit der eingereichten Dokumente wird überprüft, die Angaben werden mit öffentlichen Datenbanken abgeglichen.
Die Freischaltung erfolgt erst nach erfolgreicher Identitätsprüfung. Bei unvollständigen oder nicht verifizierbaren Angaben wird die Registrierung abgelehnt.
3. Abklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse
3.1 Bonitätsprüfung und Festlegung von Freibeträgen
Im Rahmen des Sozialkonzepts sowie gesetzlicher Sorgfaltspflichten werden bei bestimmten Schwellenwerten finanzielle Abklärungen vorgenommen.
Eine Bonitätsprüfung anhand öffentlich zugänglicher Daten wird durchgeführt, wenn ein kumulierter theoretischer Verlust (“Theo Loss”) von etwa 10’000 CHF erreicht wird. Für Gäste im Alter zwischen 18 und 20 Jahren liegt der Schwellenwert bei 2’500 CHF.
Bei einem kumulierten Theo Loss von 20’000 CHF erfolgt ein persönliches Gespräch mit einem Kadermitglied zur Klärung der finanziellen Verhältnisse und zur Festlegung eines individuellen Freibetrags. Beim Erreichen von 90 % des Freibetrags wird ein Betreibungsregisterauszug eingeholt und die Angaben werden anhand des Spielverhaltens plausibilisiert.
Bei Erreichen von 100 % des Freibetrags erfolgt die Einstufung in “Früherkennung Intensiv”, womit eine engmaschige Überwachung und gegebenenfalls weitere Massnahmen bis hin zur Spielsperre verbunden sind.
3.2 Überprüfung ungewöhnlicher Transaktionen
Transaktionen und Spielverhalten werden kontinuierlich überwacht. Auffällige Muster – wie hohe Einsätze ohne erkennbare wirtschaftliche Grundlage, häufige Ein- und Auszahlungen ohne Spielaktivität oder Transaktionen, die vom bekannten Kundenprofil abweichen – werden intern geprüft.
In diesen Fällen können folgende Nachweise angefordert werden:
– Herkunftsnachweise der eingesetzten Mittel (z.B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuererklärungen)
– Angaben zur beruflichen Tätigkeit und Einkommen
– Erklärungen zu wirtschaftlichen Hintergründen von Transaktionen
Werden die geforderten Nachweise nicht oder nicht fristgerecht erbracht, können Auszahlungen zurückgehalten, Limits gesetzt oder das Spielerkonto gesperrt werden.
4. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
Bestehen Anhaltspunkte, dass eine Person nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag oder zugunsten Dritter spielt, ist die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Dies ist relevant bei:
– Spielaktivität durch Bevollmächtigte oder Vertreter
– Hinweisen auf Treuhandverhältnisse
– Transaktionen, die wirtschaftlich einer anderen Person zuzurechnen sind
In solchen Fällen werden schriftliche Vollmachten, Treuhandverträge oder vergleichbare Nachweise angefordert und die wirtschaftlich berechtigte Person wird analog der Vertragspartei identifiziert.
5. Meldepflicht und Zusammenarbeit mit Behörden
Bei Verdacht, dass Vermögenswerte aus Verbrechen stammen, der Terrorismusfinanzierung dienen oder einer kriminellen Organisation zuzuordnen sind, besteht Meldepflicht gegenüber der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe der Transaktion. Betroffene Personen dürfen nicht über die Erstattung einer Verdachtsmeldung informiert werden.
Es erfolgt Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Spielbankenkommission, Strafverfolgungsbehörden und weiteren zuständigen Stellen. Auf Anfrage werden alle notwendigen Unterlagen und Informationen bereitgestellt.
6. Datenbearbeitung und Aufbewahrung
Personendaten im Zusammenhang mit AML/KYC-Prozessen werden ausschliesslich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Vertragsabwicklung sowie zur Wahrung berechtigter Interessen bearbeitet. Die Datenbearbeitung erfolgt nach Massgabe des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar.
Identifikationsdokumente, Nachweise zu finanziellen Verhältnissen, Transaktionsaufzeichnungen und Korrespondenz werden für zehn Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt, entsprechend geldspielrechtlicher und geldwäschereigesetzlicher Vorgaben.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Einschränkung der Bearbeitung. Das Recht auf Löschung besteht nur, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Spielsperren und Ausschlüsse
Spielsperren werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben geführt und vollzogen. Sie können von der betroffenen Person selbst beantragt, durch das Casino nach dem Sozialkonzept oder von Behörden verhängt werden.
Gesperrte Personen werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Alle Besucher und Online-Registrierungen werden mit dieser Datenbank abgeglichen. Bei Übereinstimmung wird der Zutritt oder Zugriff verweigert bzw. das Spielerkonto gesperrt.
Spielsperren werden mit anderen Schweizer Spielbanken ausgetauscht, um einen umfassenden Schutz sicherzustellen.
8. Kontakt und Fachstellen
Für Fragen zu AML/KYC-Verfahren, Datenbearbeitung oder Spielsperren stehen folgende Kontaktstellen zur Verfügung:
Landbasiertes Casino:
Sozialkonzept-Fachstelle
Telefon: +41 (0)56 204 07 07
E-Mail: [email protected]
Online-Casino casinobadenswitzerland.com:
E-Mail: [email protected]